Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eventarea:

 

§ 1 Geltungsbereich

A. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote der Firma Eventarea erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Verweis von Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

B. Alle Vereinbarungen, die zwischen Eventarea und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden erst durch die schriftliche Bestätigung wirksam. Von der Schriftform kann nur schriftlich abgewichen werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

A. Angebote, Auskünfte sowie Preisangaben in den veröffentlichten Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.

 

B. Bei individuellen Angeboten ist die Firma Eventarea zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Die Angebote sind im übrigen freibleibend und unverbindlich.

 

C. Ein Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Auftragsbestätigung von Eventarea verbindlich zustande.

 

§ 3 Preise und anfallende Kosten

A. Maßgebend sind hierfür die bei der Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung von Seiten Eventareas.

 

B. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

C. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Firma Eventarea aus, ist auf deren Website einsehbar oder wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt.

 

D. Sämtliche Preise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab Lager.

 

E. Transport und andere Dienstleistungen (u.a. Auf- und Abbau, Einrichtungstätigkeiten, Be- und Entladearbeiten, etc.) von Seiten Eventareas werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

 

F. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Firma Eventarea werden auf folgender Grundlage berechnet:

 

1. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangener Stunde 20,- € je Person zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

2. Für den Transport mit firmeneigenen Fahrzeugen von Seiten Eventareas wird eine Pauschale von 30,- € zuzüglich 0,50,- € je Entfernungskilometer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

3. Anfallende Auslagen (z.B. Fahrzeuganmietungen, Transportversicherungen, Parkgebühren, etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen 50,- € übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten

A. Die Firma Eventarea ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu erheben oder eine Anzahlung (Mietsicherheit) bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

 

B. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Ausgenommen hiervon sind Zahlungen bezüglich der Mietsicherheit. Diese sind drei Tage vor Auftragsausführung fällig.

Eventarea behält sich vor, säumigen Kunden 8% Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, beginnend ab Tag 15 nach Rechnungserhalt.

Die Firma Eventarea ist im weiteren berechtigt eine Verrechnung der Gesamtsumme mit einer gegebenfalls geleisteten Mietsicherheit vorzunehmen.

 

C. Die Firma Eventarea ist des Weiteren berechtigt Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Rechnung nicht bekannt waren.

 

§ 5 Mietbedingungen

A. Der Kunde hat der Firma Eventarea jede Veränderung, Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.

 

B. Der Kunde hat die Mietobjekte pfleglich zu behandeln. Er hat die Anweisungen der Firma Eventarea und die Regeln der Gebrauchsanweisungen einzuhalten. Im Zweifel hat der Kunde sich bei Eventarea über die sachgemäße Behandlung zu informieren.

 

C. Der Kunde hat die Mietobjekte gegen den sachfremden Zugriff Dritter zu schützen und sie auf seine Kosten und sein Risiko zu verwahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu stellen.

 

D. Für den Zeitraum des Besitzes der Mietobjekte haftet der Kunde in allen Fällen der Beschädigung, bei Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz versteht sich zuzüglich zum Vertragspreis, eine Anrechnung erfolgt nicht.

 

E. Kosten für mögliche Reparaturen sind vom Kunden zu tragen; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und anfallender Entsorgungskosten.

 

F. Alle von der Firma Eventarea ausgezeichneten technischen Daten sind Zirkaangaben und nur dann verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

G. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Geräte den deutschen Richtlinien entsprechend angeschlossen werden können. Des Weiteren obliegt es seiner Verantwortung, dass die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.

 

H. Jegliche Haftung der Firma Eventarea für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.

 

I. Eventarea ist im weiteren zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

 

J. Der Kunde ist während der Mietzeit allein dafür verantwortlich, dass alle behördlichen Auflagen und Bestimmungen sowie alle lebensmittelrechtlichen Auflagen erfüllt werden. Die Kontrolle derselben obliegt allein ihm.

 

§ 6 Kündigungsbedingungen

A. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Eventarea den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns nach unten aufgeführten Kriterien zu erstatten.

 

Kündigung 14 Tage vor Vertragsinkraftsetzung:

Der Kunde ist verpflichtet 20% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

 

Kündigung 7 Tage vor Vertragsinkraftsetzung:

Der Kunde ist verpflichtet 40% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

 

Kündigung 5 Tage vor Vertragsinkraftsetzung:

Der Kunde ist verpflichtet 60% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

 

Kündigung 3 Tage vor Vertragsinkraftsetzung:

Der Kunde ist verpflichtet 100% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.

 

B. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug (z.B. hinsichtlich der Mietsicherheit) ist die Firma Eventarea berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde nach wie vor an die in § 6 aufgelisteten Termin gebunden.

 

§ 7 Liefer- und Leistungen

A. Die zeitliche Terminierung der Warenabholung vom Lager bzw. Warenlieferung zum Lager erfolgt nach Absprache zwischen dem Kunden und der Firma Eventarea.


B. Bei Anlieferung und Abholung durch die Firma Eventarea an einen dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Eventarea. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese als Zirkaangabe (+/- 2h).


C. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstau usw. hat die Firma Eventarea auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.


D. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Eventarea setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung von Seiten Eventareas.


E. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma Eventarea berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurück zu schaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

 

 

§ 8 Transportgefahr

A. Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma Eventarea organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.

 

 

§ 9 Gewährleistung

A. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.


B. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Firma Eventarea nach ihrer Wahl das Gerät reparieren lassen oder einen gleichwertigen Ersatz stellen.


C. Eine weitergehende Haftung der Firma Eventarea ist ausgeschlossen.


D. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat er der Firma Eventarea die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.


E. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Geräte auch nur öffnen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.


F. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Firma Eventarea.

 

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

A. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


B. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.

 

§ 11 Verbrauchsgegenstände

Die Firma Eventarea behält sich das Recht vor, sämtliche Gebrauchsgegenstände, die unmittelbar mit den Mietobjekten der Firma Eventareas agieren (z.B. Kerzen für Kerzenständer, usw.), selbst zu beschaffen und den Kunden in Rechnung zu stellen.

 

§ 12 Datenschutz (Fortführung)

Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich im Sinne der bestehenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist:

 

Firma Eventarea

Tapastraße 11a

24211 Preetz

 

Geschäftsfüher

André Zimmer

 

Tel.: 01525-4231351

Email: info@eventarea.org

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Ordnungsamt Plön

 

Steuernummer:

Wird nachgetragen

 

A. Ihre Kundenrechte:

Sie können jederzeit:

 

1. Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten verlangen.

 

2. Auskunft über die Art der Verarbeitung einfordern.

 

3. Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen.

 

4. Die Löschung Ihrer Daten fordern.

 

5. Einschränkung bei der Datenverarbeitung erbitten, sofern Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nicht gelöscht werden durften.

 

6. Widerspruch gegen die Speicherung oder Verarbeitung Ihrer Daten einlegen.

 

7. Ihre Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten und derren Verarbeitung jederzeit widerrufen.

 

Ausserdem können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes oder der mutmaßlichen Verletzung.

 

 

B. Zwecke der Datenspeicherung und Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu einem anderen als hier beschriebenen Zweck findet nicht statt.

Wir geben Ihre Daten an Dritte nur weiter, wenn:

 

1. Sie ausdrücklich Ihre Einwilligung dazu erteilt haben.

 

2. Die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist (z.B. Bestellung eines externen Caterers, usw. )

 

3. Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben (z.B. beim Bestellen von Tischkarten)

 

Der Zweck der Datenverarbeitung liegt in der Auswertung und Nutzung der Website sowie in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website durch unseren Provider (1und1) . Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.

 

 

C. Löschung von Daten

Wir halten uns in unserem Unternehmen an die Grundsätze der Datenvermeidung, Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit. Wir speichern Ihre Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder es vom Gesetzgeber vergesehen ist.

Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

 

§ 13 Haftung für Links

Unsere Homepage enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für derren Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

 

§ 14 Urheberrecht

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